Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers
6. Abberufung eines Geschäftsführers. Die Abberufung des Geschäftsführers erfolgt ebenfalls durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Auch hier muss eine Erklärung von den verbleibenden oder neu bestellten Geschäftsführern vor einem Notar zur Abberufung des Geschäftsführers abgegeben werden.